Kanzlei Dichgans und Kollegen

Verkehrsrecht – von Ordnungswidrigkeiten bis Verkehrsunfall –


Ob es um die Geltendmachung Ihrer Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall geht, Sie Verletzungen erlitten haben und es ein angemessenes Schmerzensgeld zu erstreiten gilt, ist es hilfreich, einen Anwalt mit der Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen zu beauftragen. Denn wieviel Schmerzensgeld Sie beispielsweise nach Schleudertrauma (HWS-Syndrom) beanspruchen können, ist für den Laien schwer abzuschätzen. Auch welche Schadenspositionen Sie grundsätzlich ersetzt verlangen können, ist ohne fachkundigen Rat schwer abzuschätzen.

Aber auch wer aufgrund von Alkohol am Steuer oder zu schnellem Fahren von der Polizei angehalten wird, muss im mindesten Fall mit einem Bußgeldverfahren rechnen. Es ist jedoch auch ein Ordnungswidrigkeitenverfahren und  Führerscheinentzug denkbar, in manchen Fällen sogar ein Strafverfahren.

Verkehrsrecht, Kanzlei Dichgans und Kollegen, Überlingen

Der Entzug der Fahrerlaubnis kann in manchen Fällen existenzbedrohend wirken, da in manchem Fall die Berufsausübung so wesentlich erschwert oder gar unmöglich gemacht wird. Zudem nach dem Verhängen einer Sperrfrist der Neuerwerb des Führerscheines häufig an ein Medizinisch-Psychologisches Gutachten (MPU) gebunden ist. Dieses zu überstehen, ist eine erhebliche Hürde.


Verkehrsstrafrecht

Bei Strafverfahren wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort (Fahrerflucht), Gefährdung des Straßenverkehrs, Trunkenheit im Verkehr oder gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr ist ein frühzeitiges Tätigwerden geboten. Denn erfahrungsgemäß ist, nachdem eine Anklageschrift oder ein Strafbefehl der Staatsanwaltschaft ergangen ist, ein Freispruch nur sehr schwer zu erreichen. Die Möglichkeit besteht vielmehr darin, auf die Entscheidung der Strafverfolgungsorgane vor deren Entscheidung und nach Gewährung von Akteneinsicht Einfluss zu nehmen, um bereits in diesem frühen Stadium eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen. Das Verkehrsrecht in seinen strafrechtlichen Ausformungen ist deshalb von besonderem Augenmerk, da eine Führerscheinsperre für viele beruflich erhebliche Probleme verursacht. Fragen zu den Kosten des Verfahrens beantworten wir selbstverständlich kostenlos.

Aber auch Hilfestellung beim erneuten Erwerb eines Führerscheins oder die Beseitigung von Auflagen in Bezug auf die Fahrerlaubnis sind Teil dieses Rechtsgebietes. Wir stehen Ihnen zur Seite soweit Sie Schwierigkeiten bei der Beantragung der Fahrerlaubnis haben. Die Beratung durch einen fachkundigen Anwalt in der Kanzlei in Überlingen erfolgt auch ohne vorherige Terminsvereinbarung. Soweit Sie mit uns in Kontakt treten wollen, besteht hier die Möglichkeit.

Durch jahrzehntelange Erfahrung ist unsere Kanzlei in der Lage, Sie in allen verkehrsrechtlichen Fragestellungen umfassend anwaltlich zu beraten und Ihre Probleme zu beseitigen.




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