Wir beraten Sie in allen Fragen des Erbrechts und des Rechts der Vermögensnachfolge.
Wir vertreten Sie wo diese unvermeidlich werden, jedoch auch in sämtlichen Erbrechtsverfahren oder Pflichtteilsstreitigkeiten vor Gericht.
Vor einem Erbfall beraten und unterstützen wir Sie durch Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen. Sowohl individuell den Bedürfnissen angepasste Regelungen für den Fall des Eintretens eigener Geschäftsunfähigkeit als auch die Bevollmächtigung einer nahestehenden Person für Gesundheits- und Vermögensfragen können erstellt werden.
Die Errichtung von testamentarischen Regelungen und deren Anpassungen bei Veränderungen, etwa als Einzeltestament, als gemeinschaftliches Testament (Ehegattentestament) oder als Erbvertrag, wird von uns begleitet. Geregelt wird dabei, wer im Erbfall das Vermögen erhält. Hierzu gehören auch Vermächtnisse und Auflagen.
Besonderheiten ergeben sich in Zusammenhang mit einem sogenannten Behinderten- oder Bedürftigen-Testament. Dort geht es darum dem Erben, der soziale Transferleistungen bezieht, die Wohltat des Erbes zu erhalten und einen Zugriff des Sozialamts zu vermeiden.
Lebenssituationen und persönliche Verhältnisse wie etwa nach Ehescheidung oder bei Patchworkfamilien erfordern besondere Regelungen für den Erbfall. Dadurch wird den Vorstellungen und dem Willen des Erblassers zur Durchsetzung verholfen und streitige Auseinandersetzungen zwischen den Hinterbliebenen, seien es Erben oder Pflichtteilsberechtigte, können verhindert werden.
Neben testamentarischen Verfügungen wie etwa einem Berliner Testament, einem Erbvertrag oder einem gemeinschaftlichen Testament (Ehegattentestament) können auch lebzeitige Verfügungen wie Schenkungen im Wege der sogenannten vorweggenommenen Erbfolge vorbereitet werden. Dadurch kann bereits zu Lebzeiten eine Regelung der Vermögensnachfolge und beispielsweise die Übertragung von Immobilien oder Unternehmen (Unternehmensnachfolge) auf die nächste Generation geordnet werden. Gleichzeitig können die Versorgung des Lebenspartners und die Absicherung des Erblassers selbst geregelt werden.
Wir beraten Sie bei Fragen nach einem Erbfall und vertreten Sie in Verfahren vor dem Nachlassgericht und den Prozessgerichten.
Rechtliche Fragen im Zusammenhang mit dem Todesfall rund um die Bestattung, die Verwaltung von Nachlass, die Beantragung eines Erbscheins oder eines Europäischen Nachlasszeugnisses sind ebenfalls Bestandteile unseres Angebots an Beratung und Vertretung.
Zu unserer Tätigkeit nach einem Erbfall gehören auch rechtliche Fragen zur Erbfolge, der Annahme oder Ausschlagung eines Erbes, die Sicherung und Abwicklung des Nachlasses etwa durch Testamentsvollstreckung, die Klärung und Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen sowie die Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften.
Vorrangiges Ziel im Erbfall ist die Auseinandersetzung und Abwicklung des Nachlasses unter Vermeidung streitiger Auseinandersetzungen unter Miterben und Pflichtteilsberechtigten (gegebenenfalls auch in Mediations- und Schiedsverfahren). Wir vertreten Sie wo diese unvermeidlich werden, jedoch auch in sämtlichen Erbrechtsverfahren oder Pflichtteilsstreitigkeiten vor Gericht.